Rechtsprechung
FG Hamburg, 10.05.1995 - II 45/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerpflicht von Zuzahlungen für die Anschaffung und Nutzungsüberlassung höherwertiger Firmenfahrzeuge ; Anforderungen an die Organträgerin einer umsatzsteuerlichen Organschaft; Entfallen der Steuerbarkeit der Lieferungen und sonstigen Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1995, 906
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.12.1989 - VI R 151/86
Keine Hemmung der Festsetzungsfrist in bezug auf den Einkommensteueranspruch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.03.1988 - V R 30/84
Steuerpflicht und Steuersatz bei kostenloser Arbeitnehmer-Sammelbeförderung durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 26.09.1977 - II 72/75 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - 4 K 1231/07
Erlass von Prüfungsanordnungen bei Organschaft - keine eigenständige …
Für die Steuern, hinsichtlich derer Organschaft besteht (USt, GewSt, KSt) - oder mutmaßlich besteht (…vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 26. Juni 2007 V B 97/06, BFH/NV 2007, 1805) - ist bereits deshalb keine Festsetzungsverjährung eingetreten, weil für die Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft, die beim Organträger erfasst werden, auf der Ebene der Organgesellschaft keine eigene Verjährungsfrist läuft, da nur Steuern und nicht bloße Besteuerungsgrundlagen der Festsetzungsverjährung unterliegen (…vgl. Frotscher, in: Schwarz, AO, § 171 Rn. 57) und diesbezüglich beim Organträger keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist (ähnlich FG Hamburg; Urteil vom 10. Mai 1995 II 45/93, EFG 1995, 906, das zwar den Lauf einer eigenen Verjährungsfrist bei der Organgesellschaft bejaht, aber für die Frage nach dem Vorliegen einer Ablaufhemmung im Sinne des § 171 Abs. 4 AO auf den Beginn der AP bei der Organträgerin abstellt).